Wir wollen möglichst vermeiden, zuviel oder zu wenig Essen zu produzieren, damit wir kein Essen wegwerfen müssen und wir alle Bestellungen bedienen können. Wenn wir bis um 10 Uhr eure Bestellungen haben, bleibt genügend Zeit um die Mengen anzupassen. Die Tagesgerichte gibt es zudem nur solange der Vorrat reicht – ohne Vorbestellung kann es euch daher passieren, dass ein Gericht schon aus ist.
Ihr könnt euer vorbestelltes Essen zwischen 12 und 15 Uhr bei uns in der Frau Dunschn in Pfandgläsern abholen. Um zu langen Warteschlangen bei der Abholung entgegenzuwirken vereinbaren wir bei eurer Bestellung einen Abholzeitpunkt mit euch. Wir bitten euch darum, bei der Abholung die allgemeinen Abstandsregeln (siehe Bodenmarkierungen) einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen.
Ihr bekommt unser Essen in Pfandgläsern mit Bügelverschluss. Wir trennen dabei zwischen warmem Essen und (Beilagen-)Salat – daher bekommt ihr bei der Bestellung eines Hauptgerichts zwei Gläser. Pro Glas fallen 3 € Pfand an. Wenn ihr also z.B. eine Vorspeise und ein Hauptgericht bestellt sind das drei Gläser und damit 9 € Pfand. Die Gläser könnt ihr vor Ort zu unseren Öffnungszeiten wieder zurückgeben, das Pfand wird euch dann wieder auf euer Guthaben angerechnet oder auf Wunsch ausgezahlt.
Wir wollen auch in Zeiten von Corona auf unsere Umwelt achten und daher auf Einwegverpackungen verzichten. Wir beachten natürlich auch bei den Pfandgläsern die in der Gastronomie übliche Trennung zwischen Rück- und Ausgabegeschirr. Die Gläser werden bei uns in einer Gastronomiespülmaschine in doppelten Waschgängen gewaschen, so dass sie hygienisch sauber sind. Beim Lieferdienst transportieren wir die befüllten Gläser in verschlossenen Kisten und entnehmen diese erst bei euch vor der Haustür. Bei der kontaktlosen Rückgabe der Pfandgläser stellt ihr diese in eine gesonderte Kiste, die wir dann verschließen. Somit werden die benutzten Gläser von niemandem berührt bis sie bei uns in der Spülmaschine landen.
Den Betrag eurer Gutschrift bestimmt ihr selbst. Aus unserer Sicht sind Beträge unter 20 € aber wenig sinnvoll wenn ihr nicht schon sicher wisst dass ihr nur einmal eine Vorspeise bestellen möchtet. Falls ihr unser Essen das erste Mal ausprobieren möchtet, könnt ihr auch bar zahlen.
Bei der Rückgabe vor Ort gebt ihr uns kurz am Fenster Bescheid, wenn ihr die Pfandgläser in die Kiste im Hof stellt.
Den Betrag eurer Gutschrift bestimmt ihr selbst. Aus unserer Sicht sind Beträge unter 20 € aber wenig sinnvoll wenn ihr nicht schon sicher wisst dass ihr nur einmal eine Vorspeise bestellen möchtet. Falls ihr unser Essen das erste Mal ausprobieren möchtet, könnt ihr auch bar zahlen.
Wir legen in unserer Bestellverwaltung ein Konto an in dem eure Bestellungen mit euren Überweisungen gegengerechnet werden. Ihr könnt natürlich selbst zuhause parallel Buch führen. Gerne könnt ihr aber auch jederzeit den Stand eures Guthabenkontos bei uns abfragen.
Falls ihr irgendwann beschließt auf lange Sicht nichts mehr bei uns zu bestellen und noch ein Restguthaben offen ist, könnt ihr uns das schenken, oder wir überweisen es Euch zurück, oder wir zahlen es Euch in bar aus, oder ihr verspeist es irgendwann mal bei uns im Imbiss, oder ...
Wir finden kontaktlose Zahlung in Zeiten von Corona auch sinnvoll. Gleichzeitig möchten wir aus überwiegend politischen Gründen auf die üblichen Bezahldienste verzichten. Wir denken, dass wir mit den Gutschriften eine gute Zwischenlösung gefunden haben, und hoffen ihr könnt damit.
Aufgrund der geltenden Vorschriften ist die Außengastronomie nur unter 2G-Bedingungen möglich, das heißt es dürfen nur nachweislich geimpfte und/oder genesene Personen vor Ort essen. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche unter zwölf Jahren und drei Monate sowie minderjährige Schüler*innen die in der Schule regelmäßig getestet werden. Idealerweise reserviert ihr dafür unter 0851-98853970.
Wenn ihr Frau Dunschns Essen vor Ort genießen wollt, müsst ihr einen der folgenden Nachweise dabei haben:
- Vollständige Impfung
- Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion (bei gleichzeitiger Symptomfreiheit), mindestens 28 Tage alt und maximal 90 Tage alt
beides in Kombination mit einem Lichtbildausweis.
Von der Nachweispflicht ausgenommen sind nur Kinder und Jugendliche unter vierzehn Jahren sowie minderjährige Schüler*innen die in der Schule regelmäßig getestet werden.